Ich bin einverstanden, dass durch die Mitglieder der Hebammenpraxis Rheinallee meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden: Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatversicherte, zur Betreuungs- Dokumentation und Erstellen von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen. Mit einer Übermittlung an Google Drive, Tabellen und Docs, Threema und Labor Wisplinghoff, bin ich einverstanden. Mit einer Kontaktierung durch die Mitglieder der Hebammenpraxis Rheinallee via SMS, Telefonat oder Email bin ich einverstanden. Ich bin darauf hingewiesen, dass der Nachrichtendienst WhatsApp nicht den Bedingungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entspricht und aus diesem Grund nicht von der Hebammenpraxis Rheinallee zum Kontakt genutzt wird. Eine Synchronisation der Adressbücher an WhatsApp kann ggf. trotzdem möglich sein und ich erkläre mich damit einverstanden.
Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass:
• die im Rahmen der vorstehenden genannten Zweck erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.
• die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein Einverständnis verweigern kann mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann/nicht zustande kommt und die Behandlung nicht mit der Krankenkasse
abgerechnet werden kann.
• Ich jederzeit berechtigt bin, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.
• Ich jederzeit berechtigt bin, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.
• Ich jederzeit berechtigt bin, mit Wirkung für die Zukunft, diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an: Hebammenpraxis Rheinallee, Rheinallee 65, 53173 Bonn. Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung und die Informationen zum Datenschutz habe ich
gelesen und verstanden.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebammenpraxis Rheinallee und des Leistungsempfängers
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebammenpraxis Rheinallee und des Leistungsempfängers.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebammen aus der Hebammenpraxis Rheinallee und des Leistungsempfängers sind privatrechtlicher Natur.
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. Das ist für den Sitz der Hebammenpraxis die Vergütungsordnung für Hebammen des Landes Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebammenpraxis Rheinallee ist die Leistung der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung in Höhe von 100 % der Leistungsempfängerin in Rechnung mit Ausnahme einzelner Kursausfälle.
(1) Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranzzeit von +/- 30 Minuten, weil Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein kann. Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu verlegen. Die Hebamme wird die Versicherte unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der Versicherten einen neuen Termin. In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte unverzüglich an eine Kinderärztin / einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.
(2) Bei den Terminvereinbarungen zwischen der Hebamme und der Versicherten handelt es sich um eine sogenannte Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet werden muss. Das heißt, dass die Hebamme ihre Termine zur konkreten Leistungserbringung langfristig im Voraus plant. Kurzfristig abgesagte Termine können daher in der Regel nicht neu vergeben werden und führen zu einem Anspruch auf Ausfallhonorar zugunsten der Hebamme. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Hebamme und die Versicherte folgendes:
(3) Die Hebamme und die Versicherte vereinbaren für den Leistungszeitraum verbindliche Termine. Die Versicherte verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Termine seitens der Versicherten nicht wahrgenommen werden, insbesondere weil diese am vereinbarten Leistungsort nicht anzutreffen war, ist die Versicherte verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB) mit Ausnahme einzelner Kursausfälle. Die Kosten werden in diesem Fall nicht von der Krankenversicherung übernommen. Nimmt die Versicherte den vereinbarten Termin nicht wahr, ohne spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen, so werden ihr 100 Prozent der durch die Absage entgangenen Gebühren in Rechnung gestellt. Mit nachfolgender Unterschrift erklärt sich die Versicherte mit der Vereinbarung zum Ausfallhonorar ausdrücklich einverstanden. Gleichfalls erklärt sie damit, die Regelungen zum Ausfallhonorar gelesen, verstanden und keine Nachfragen zu haben.
(1) In der Schwangerschaft können Sie die Hebammen zu jeder Zeit eine E-Mail an kontakt@hebammenpraxis-rheinallee.de schreiben. Die Hebammen melden sich werktags innerhalb von 48 Stunden zurück. Im Wochenbett (während regelmäßiger Hausbesuche) können Sie bei wichtigen Fragen, Terminwünschen oder Verschiebungen Ihre Hebamme, die Sie hauptsächlich im Wochenbett betreut, per SMS von Montag bis Freitag von 10–16 Uhr kontaktieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass es einige Stunden dauern kann, bis Sie eine Rückmeldung erhalten. Wir bitten von Anrufen abzusehen. Sie können alternativ eine E-Mail senden (siehe oben). Außerhalb von 10-16 Uhr, an Wochenenden, an Feiertagen oder wenn keine regelmäßigen Hausbesuche mehr vereinbart sind, schicken Sie uns bitte immer eine E-Mail (siehe oben). Direkte Anrufe für Fragen oder Rückmeldungen an Wochenenden oder Feiertagen sind ausgeschlossen.
(2) Ausnahmeregelungen gelten für Frauen, die die erweiterte Erreichbarkeit gebucht haben.
Hinweis: Über eine mögliche Überschreitung des Leistungsumfangs nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V, hat die Hebamme die Versicherte rechtzeitig darüber aufzuklären, soweit sie ihr bekannt sind. Für eine weitere Inanspruchnahme der Hebamme wäre sodann eine gesonderte Vereinbarung über entsprechende Leistungsinhalte zu treffen.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
(3) Die Rechnungen werden Ihnen per E-Mail zugesandt und werden gemäß der Vereinbarungen per Überweisung beglichen.
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebammenpraxis Rheinallee die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der /des (Name der Einrichtung) nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebammenpraxis Rheinallee nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Vergütungsordnung für Hebammen des Landes Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebammenpraxis Rheinallee vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.